News
Bedenken Sie
Im Haftpflichtfall haben Sie freie Gutachterwahl.
Ihre Schadenskosten sowie unsere Gutachtergebühren werden bei vollständigem Unverschulden von der Versicherung des Unfallgegners ersetzt.
Sie haben Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als sei das Unfallereignis nicht eingetreten. Ganz gleich, ob Sie Ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt, in einer Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen oder ob Sie sich den Gegenwert einer Reparatur auszahlen lassen wollen.
Gern arbeitet Ihr Sachverständiger auch mit Ihrem Rechtsanwalt zusammen, um Ihre Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung gemeinsam zu formulieren.
Sollten Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Tel. 06053.45 21
Mobil 0172.29 958 94
mail@bepa-gutachten.de